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Bestattungsvorsorge und Sozialamt: Warum Ihr Geld als Schonvermögen geschützt ist

Bestattungsvorsorge und Sozialamt: Warum Ihr Geld als Schonvermögen geschützt ist

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Bestattungsvorsorge und Sozialamt: Warum Ihr Geld als Schonvermögen geschützt ist

Zuletzt aktualisiert: Mai 2026

Viele Menschen, die Sozialleistungen beziehen oder in absehbarer Zukunft beziehen könnten, stellen sich eine wichtige Frage: Darf ich überhaupt für meine Bestattung vorsorgen, ohne meinen Anspruch auf Sozialhilfe zu verlieren? Die Antwort ist eindeutig: Ja. Eine angemessene Bestattungsvorsorge ist gesetzlich geschützt und darf vom Sozialamt nicht angerechnet werden.

Dieser Artikel erklärt, was Schonvermögen bedeutet, wie Sie Ihre Bestattungsvorsorge richtig absichern und worauf Sie achten müssen.

Was bedeutet Schonvermögen?

Schonvermögen ist ein Begriff aus dem Sozialrecht. Er bezeichnet Vermögenswerte, die bei der Berechnung von Sozialleistungen nicht berücksichtigt werden dürfen. Das heißt: Bestimmte Rücklagen werden vom Staat geschützt, damit Menschen nicht ihre gesamte Existenzgrundlage aufgeben müssen, bevor sie Hilfe erhalten.

Zum Schonvermögen gehören unter anderem eine selbst genutzte Immobilie, ein angemessenes Fahrzeug und ein allgemeiner Freibetrag von 10.000 Euro pro Person (seit Januar 2023, gemäß § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII).

Zusätzlich zu diesem Freibetrag wird eine angemessene und zweckgebundene Bestattungsvorsorge als Schonvermögen anerkannt. Das bedeutet: Selbst wenn Sie Sozialhilfe, Grundsicherung oder Hilfe zur Pflege beziehen, bleibt Ihre Bestattungsvorsorge unangetastet.

Warum ist die Bestattungsvorsorge geschützt?

Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits 2003 in einer Grundsatzentscheidung (Aktenzeichen 5 C 84/02) klargestellt: Eine angemessene finanzielle Vorsorge für die eigene Bestattung gehört zu einem würdevollen Leben. Sie darf deshalb nicht als verwertbares Vermögen behandelt werden.

Die Begründung ist nachvollziehbar: Wer im Alter Sozialleistungen benötigt, soll dennoch die Möglichkeit haben, für eine würdevolle Bestattung vorzusorgen. Ohne Vorsorge müssten Angehörige die Kosten tragen oder es käme zu einer Sozialbestattung — einer Bestattung auf Kosten des Staates, bei der die Gestaltungsmöglichkeiten stark eingeschränkt sind.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Damit Ihre Bestattungsvorsorge als Schonvermögen anerkannt wird, müssen drei Bedingungen erfüllt sein:

1. Die Vorsorge muss zweckgebunden sein

Das Geld muss eindeutig und ausschließlich für die eigene Bestattung bestimmt sein. Ein einfaches Sparbuch mit dem Vermerk "für die Beerdigung" reicht in der Regel nicht aus. Am sichersten ist ein Vorsorgevertrag mit einem Bestattungsunternehmen, bei dem die Gelder auf einem Treuhandkonto hinterlegt werden.

2. Die Vorsorge muss angemessen sein

Die Höhe muss in einem realistischen Verhältnis zu den tatsächlichen Bestattungskosten stehen. Gerichte und Sozialämter erkennen in der Regel Beträge zwischen 4.500 und 6.000 Euro als angemessen an. Deutlich höhere Summen können als unangemessen eingestuft und teilweise angerechnet werden.

3. Das Geld muss getrennt vom übrigen Vermögen sein

Die Vorsorgeleistung darf nicht auf dem normalen Girokonto liegen, sondern muss separat und zweckgebunden angelegt sein — idealerweise auf einem Treuhandkonto bei einem Bestattungsunternehmen.

Das Treuhandkonto als sicherste Lösung

Ein Treuhandkonto über ein Bestattungsunternehmen erfüllt alle drei Voraussetzungen gleichzeitig: Es ist zweckgebunden, vom übrigen Vermögen getrennt und in der Regel über die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG abgesichert.

Konkret bedeutet das:

  • Das Sozialamt darf nicht auf das Treuhandkonto zugreifen
  • Auch Gläubiger und Erben haben keinen Zugriff
  • Die Gelder sind auch bei Insolvenz des Bestattungsunternehmens geschützt
  • Der Vorsorgevertrag kann jederzeit angepasst werden

Was ist mit einer Sterbegeldversicherung?

Auch eine Sterbegeldversicherung kann als Schonvermögen anerkannt werden — allerdings ist der Schutz nicht so eindeutig wie beim Treuhandkonto. Entscheidend ist, ob die Versicherung zweckgebunden ist und ein unwiderrufliches Bezugsrecht eingeräumt wurde.

Ohne unwiderrufliches Bezugsrecht kann das Sozialamt den Rückkaufswert der Versicherung als Vermögen werten und verlangen, dass die Police aufgelöst wird. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte sich vor Abschluss einer Sterbegeldversicherung beraten lassen.

Was passiert, wenn keine Vorsorge besteht?

Wenn ein Mensch stirbt und weder Angehörige noch Erben die Bestattungskosten tragen können, übernimmt das Sozialamt die Kosten — allerdings nur für eine sogenannte ordnungsgemäße Bestattung (gemäß § 74 SGB XII). In der Praxis bedeutet das:

  • In der Regel eine einfache Feuerbestattung oder anonyme Beisetzung
  • Kaum individuelle Gestaltungsmöglichkeiten
  • Die Angehörigen haben wenig Einfluss auf den Ablauf

Genau das möchte eine Bestattungsvorsorge verhindern. Wer vorsorgt, behält die Kontrolle über die eigene Bestattung — unabhängig von der finanziellen Situation im Alter.

Häufige Fragen

Kann das Sozialamt verlangen, dass ich meine Bestattungsvorsorge auflöse? Nein, sofern die Vorsorge angemessen und zweckgebunden ist. Leider kommt es in der Praxis vor, dass Sachbearbeiter dies dennoch fordern. In solchen Fällen sollten Sie auf die Rechtslage verweisen und sich gegebenenfalls Unterstützung holen.

Wie hoch darf die Bestattungsvorsorge sein? Als angemessen gelten Beträge zwischen 4.500 und 6.000 Euro. Dieser Betrag wird zusätzlich zum allgemeinen Schonvermögen von 10.000 Euro anerkannt.

Kann ich die Vorsorge abschließen, nachdem ich bereits Sozialhilfe beziehe? Grundsätzlich ja. Es gibt allerdings Sozialämter, die Vorsorgeverträge, die nach Beginn des Leistungsbezugs abgeschlossen wurden, kritischer prüfen. Ein frühzeitiger Abschluss ist daher empfehlenswert.

Was passiert mit dem Treuhandkonto, wenn ich es nicht mehr brauche? Wenn Sie den Vorsorgevertrag kündigen möchten, wird das Geld zurückerstattet (abzüglich eventueller Verwaltungsgebühren). Es wird dann allerdings wieder als reguläres Vermögen gewertet.

Persönliche Beratung

Die Regelungen rund um Schonvermögen und Bestattungsvorsorge sind komplex. Wir helfen Ihnen, die richtige Absicherung zu finden — und erklären Ihnen verständlich, worauf es ankommt.

Beratungstermin vereinbaren030 / 411 12 98 — 365 Tage, 24 Stunden erreichbar

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